Willkommen bei der LEIBLE GmbH in Durbach, Ihrem Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherungen!
Berufsunfähigkeit kann plötzlich jeden treffen, sei es durch Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI genießen Sie nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch flexible Anpassungsmöglichkeiten und Leistungen, die optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
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Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung: Höchste Flexibilität bei Nachversicherungen, umfassender Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und starke Zusatzleistungen – ein perfekter Begleiter für Ihre Zukunftssicherung!
Heute schauen wir uns die Versicherungsbedingungen des HDI nach EGO Top (Tarif: BVZ22) genauer an:
Inhaltsverzeichnis
- Wann leistet die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Nachversicherungsgarantie: Flexibel bleiben ohne Gesundheitsprüfung
- Besonderheiten: Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
- Zusatzleistungen und Anpassungsmöglichkeiten
- Das Umtauschangebot der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung
- Fazit: Warum die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wann leistet die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI bietet umfassenden Schutz, der auf die individuelle berufliche Situation abgestimmt ist. Die Leistungsvoraussetzungen sind klar geregelt und bieten Sicherheit für verschiedenste berufliche und private Lebenssituationen. Hier sind die wesentlichen Punkte im Detail:
Berufsunfähigkeit im Sinne der HDI-Bedingungen
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall:
- Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn Art, Schwere und Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen dazu führen, dass die versicherte Person mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf in der bisherigen Form auszuüben.
- Pflegebedürftigkeit oder Demenz:
- Auch Pflegebedürftigkeit oder der Nachweis einer Demenzerkrankung (z. B. ab Schweregrad 5 nach der Global Deterioration Scale) gelten als Berufsunfähigkeit.
- Volle Erwerbsminderung:
- Wird eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung aufgrund voller Erwerbsminderung ausschließlich aus medizinischen Gründen gewährt, erkennt der HDI ebenfalls die Berufsunfähigkeit an.
Besonderheit: Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt
Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung prüft ausschließlich den zuletzt ausgeübten Beruf und dessen Tätigkeitsprofil, wie es ohne gesundheitliche Einschränkungen gestaltet war. Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten erfolgt nicht (Verzicht auf abstrakte Verweisung). Dies bietet besonders für Akademiker, Selbstständige und Fachkräfte Sicherheit, dass ihre individuelle berufliche Qualifikation geschützt ist.
Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen
Für Selbstständige ist eine zumutbare Umorganisation des Betriebs grundsätzlich Teil der Prüfung. Dabei gilt:
- Umorganisation zumutbar: Der HDI erwartet, dass die berufliche Tätigkeit durch eine wirtschaftlich sinnvolle Umorganisation des Betriebs fortgesetzt werden kann, ohne dass die Lebensstellung des Versicherten wesentlich beeinträchtigt wird.
- Verzicht auf Umorganisation: In bestimmten Fällen verzichtet der HDI auf die Prüfung einer Umorganisation, z. B.:
- Wenn der Selbstständige weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt,
- wenn er überwiegend kaufmännisch-administrative Aufgaben ausführt,
- oder wenn er als Arzt, Anwalt oder Steuerberater tätig ist.
Besonderheit für Auszubildende, Studenten und Hausfrauen/-männer
- Auszubildende:
- Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit wird das Berufsbild der Ausbildung berücksichtigt.
- Studenten:
- Die Prüfung erfolgt auf Basis des Mindestanforderungsprofils des angestrebten Berufs, der mit dem Studienabschluss erreicht werden soll. Dies schützt vor einer Verweisung auf nicht studienrelevante Berufe.
- Hausfrauen/-männer:
- Die Berufsunfähigkeit wird an den konkret ausgeübten Tätigkeiten im Haushalt gemessen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag ohne anderweitige Berufsausübung abgeschlossen wurde.
Weitere Sonderregelungen
- Karenzzeit: Wenn eine Karenzzeit im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Leistungspflicht erst nach deren Ablauf. Die Berufsunfähigkeit muss während der Karenzzeit ununterbrochen bestehen bleiben.
- Schnelle Anerkennung: Nach sechs Monaten andauernder Beeinträchtigung gilt die Berufsunfähigkeit rückwirkend von Beginn an als eingetreten.
- Weltweiter Schutz: Der Versicherungsschutz gilt unabhängig vom Aufenthaltsort – weltweit.
Mit diesen detaillierten Regelungen bietet die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung eine transparente und faire Absicherung für verschiedenste Berufs- und Lebenssituationen. Besonders die individuelle Betrachtung des zuletzt ausgeübten Berufs und die Berücksichtigung von Sonderregelungen für Selbstständige, Studenten und Hausfrauen/-männer machen diesen Tarif zu einer starken Wahl.
Besonderheiten: Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
Ein besonderer Vorteil der HDI-Berufsunfähigkeitsversicherung ist der erweiterte Schutz bei Arbeitsunfähigkeit, der finanzielle Sicherheit in Fällen bietet, in denen eine vollständige Berufsunfähigkeit noch nicht festgestellt wurde. Dieser Schutz schließt die Lücke zwischen längeren Krankheitsphasen und einer möglichen Berufsunfähigkeit und sorgt dafür, dass Versicherte frühzeitig Unterstützung erhalten.
Wann greift der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit?
Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit wird gewährt, wenn die versicherte Person:
- Aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ununterbrochen für mindestens sechs Monate arbeitsunfähig ist, und
- die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen und Nachweise dokumentiert ist.
Arbeitsunfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann, auch wenn sie vorübergehend krankgeschrieben ist und noch keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt.
Leistungsumfang und Dauer
Bei anerkannter Arbeitsunfähigkeit wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Dies bietet Versicherten in langen Krankheitsphasen einen entscheidenden finanziellen Vorteil.
- Maximale Leistungsdauer: Die Zahlung der Arbeitsunfähigkeitsrente ist auf 36 Monate begrenzt.
- Innerhalb dieses Zeitraums hat der Versicherte Zeit, sich von der Erkrankung zu erholen oder falls nötig, einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zu stellen.
- Höhe der Leistung: Die monatliche Rente entspricht der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Dies entlastet finanziell und ermöglicht eine Sicherung des Lebensstandards.
Muss gleichzeitig ein Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden?
Nein, ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente muss nicht gleichzeitig mit dem Antrag auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit gestellt werden. Das bedeutet:
- Flexibilität für Versicherte: Sie können zunächst die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen und den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente später stellen, falls sich die gesundheitliche Situation verschlechtert oder eine dauerhafte Berufsunfähigkeit eintritt.
- Übergang in Berufsunfähigkeitsrente: Sollte sich die Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit wandeln, wird die Arbeitsunfähigkeitsrente nahtlos in die Berufsunfähigkeitsrente überführt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Allerdings weisen die Bedingungen darauf hin, dass die zur Arbeitsunfähigkeit führenden Gesundheitsstörungen und Funktionseinbußen auch Ursache einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit sein können. Versicherte werden aufgefordert, bei einer Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten vorsorglich Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit anzumelden.
Beispiel: Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsantrag
Ausgangslage: Herr Meier, 40 Jahre alt, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 2.000 €. Nach einem schweren Bandscheibenvorfall ist er für sechs Monate krankgeschrieben. Da keine Verbesserung in Sicht ist, stellt er einen Antrag auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen.
Ablauf:
- Nach Prüfung seiner ärztlichen Unterlagen erkennt die HDI die Arbeitsunfähigkeit an, und Herr Meier erhält die vereinbarte Rente von 2.000 € monatlich.
- Nach weiteren zwölf Monaten wird festgestellt, dass Herr Meier dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Er stellt daraufhin einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen.
- Die HDI prüft den Antrag und wandelt die laufenden Zahlungen der Arbeitsunfähigkeitsrente nahtlos in die Berufsunfähigkeitsrente um.
Besonderheiten und Einschränkungen
- Leistungsbegrenzung: Die maximale Leistungsdauer für die Arbeitsunfähigkeitsrente beträgt 36 Monate. Danach endet diese Leistung, es sei denn, die Berufsunfähigkeit wird festgestellt.
- Keine parallelen Anträge erforderlich: Versicherte können zunächst nur die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen und den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente später stellen.
- Ärztliche Nachweise: Die Arbeitsunfähigkeit muss durch ärztliche Bescheinigungen lückenlos dokumentiert werden. Die HDI behält sich vor, regelmäßige Nachweise einzufordern.
- Prämienfreiheit: Während des Bezugs der Arbeitsunfähigkeitsrente bleibt der Vertrag prämienfrei bestehen.
Fazit zum Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
Der erweiterte Schutz bei Arbeitsunfähigkeit bietet Ihnen eine wertvolle finanzielle Unterstützung in langwierigen Krankheitsphasen, ohne dass Sie sofort Berufsunfähigkeit nachweisen müssen. Mit einer maximalen Leistungsdauer von 36 Monaten und der Möglichkeit, den Berufsunfähigkeitsantrag unabhängig zu stellen, bietet dieser Schutz Flexibilität und Sicherheit in belastenden Lebenssituationen.
Mit der HDI-Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie in jeder Phase bestens abgesichert – egal, ob temporäre Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafte Berufsunfähigkeit eintritt.
Das Umtauschangebot der HDI – Berufsunfähigkeitsversicherung auf den neuen Rechnungszins
Ein besonderes Feature der HDI – Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Umtauschangebot auf den neuen Rechnungszins. Dieses ermöglicht es Versicherten, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung während der Vertragslaufzeit auf ein neues Tarifmodell mit einem aktuelleren Rechnungszins umzuwandeln. Dabei profitieren Kunden von verbesserten finanziellen und vertraglichen Bedingungen, ohne ihre Absicherung zu verlieren.
Was ist der Rechnungszins?
Der Rechnungszins ist ein garantierter Zinssatz, den Versicherer bei der Kalkulation der Beiträge berücksichtigen. Er beeinflusst direkt die Beitragshöhe und die Überschussbeteiligung eines Vertrags. Mit der Zeit passen Versicherer den Rechnungszins an aktuelle Marktbedingungen und gesetzliche Vorgaben an. Ein neuer Tarif mit einem angepassten Rechnungszins kann günstigere oder stabilere Beiträge bieten.
Wie funktioniert das Umtauschangebot?
Das Umtauschangebot der HDI erlaubt es Ihnen, Ihren bestehenden Vertrag auf einen neuen Tarif mit einem aktualisierten Rechnungszins umzustellen. Dabei bleiben wichtige Vorteile erhalten:
- Keine erneute Gesundheitsprüfung: Die Umstellung erfolgt ohne neue Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand.
- Beibehaltung der Absicherung: Ihr Versicherungsschutz bleibt erhalten und wird im neuen Tarif fortgeführt.
- Option auf verbesserte Leistungen: Mit dem Umtausch profitieren Sie von möglichen Verbesserungen in den Tarifbedingungen, wie beispielsweise zusätzlichen Leistungen oder erweiterten Anpassungsoptionen.
Vorteile für die Kunden
1. Finanzielle Entlastung
Ein neuer Tarif mit einem angepassten Rechnungszins kann zu niedrigeren Beiträgen führen. Gerade bei langfristigen Verträgen, die über Jahrzehnte laufen, kann dies eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Kunden profitieren von der Neuberechnung der Beiträge, ohne ihre Absicherung einzuschränken.
2. Anpassung an aktuelle Standards
Mit dem Umtauschangebot stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag den neuesten Tarifbedingungen entspricht. Dies kann zusätzliche Leistungen, erweiterte Nachversicherungsmöglichkeiten oder eine verbesserte Überschussbeteiligung umfassen.
3. Flexibilität für die Zukunft
Das Umtauschangebot bietet Kunden die Möglichkeit, ihre Versicherung dynamisch an veränderte Lebens- und Marktsituationen anzupassen. Sie bleiben flexibel und profitieren von den Vorteilen moderner Tarife, ohne ihre bestehende Absicherung aufzugeben.
4. Planbarkeit und Sicherheit
Der Umtausch kann in vielen Fällen dazu beitragen, den Vertrag stabiler und planbarer zu gestalten. Bei längeren Vertragslaufzeiten schützt dies vor unerwarteten Entwicklungen am Markt, die ältere Tarife unter Druck setzen könnten.
Worauf sollten Kunden achten?
- Neue Tarife genau prüfen: Kunden sollten sich vor dem Umtausch umfassend über die Bedingungen des neuen Tarifs informieren, um sicherzustellen, dass dieser ihren Anforderungen entspricht.
- Individuelle Beratung nutzen: Ein erfahrener Versicherungsberater kann Ihnen helfen, den Mehrwert des Umtauschs zu bewerten und alle Vor- und Nachteile abzuwägen.
- Fristen beachten: Das Umtauschangebot ist in der Regel zeitlich begrenzt und sollte rechtzeitig genutzt werden.
Fazit: Warum das Umtauschangebot nutzen?
Das Umtauschangebot der HDI auf den neuen Rechnungszins bietet Kunden eine einzigartige Möglichkeit, ihre Versicherung flexibel und kostengünstig an aktuelle Marktbedingungen anzupassen. Sie profitieren von:
- Beitragsersparnissen durch günstigere Tarife,
- erweiterten Leistungen in den neuen Tarifen,
- der Beibehaltung des bestehenden Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung,
- und einer besseren Planbarkeit für die Zukunft.
Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung stellt mit diesem Angebot sicher, dass Ihre Absicherung nicht nur heute, sondern auch in der Zukunft optimal gestaltet ist.
Selbstverständlich freuen wir uns auch über Ihren Anruf, oder Ihre E Mail!