Warum Ihre Privathaftpflicht bei Schäden durch eine Drohne nicht bezahlen kann!!!

Sie haben seit neuestem eine Drohne?

O.k. herzlichen Glückwunsch und gutes Gelingen; auch hier macht die Übung den Meister.

Wie schaut es aus, wenn mal was passiert? Bezahlt die Privathaftpflicht?

Ein ganz klares: „Jein“.

Es kommt auf die Bedingungen der Privathaftpflicht an; was steht da genau zu Flugmodellen und Drohne drin?

Selbst, wenn Flugmodelle und Drohnen auf geführt sind, gibt es einige „Graubereiche“, in denen die Privathaftpflicht doch nicht leistet; das können unter Anderem folgende Punkte sein:

Wie schaut`s aus zum Thema „Gefährdungshaftung“?

Besteht Deckung bei Teilnahme an Flugveranstaltungen, oder während privater + erlaubter Filmaufnahmen?

Ach, Sie nutzen Ihre Drohne gewerblich?

Na dann zählt die private Haftpflicht sowieso nicht mehr und falls Sie eine Betriebs – oder Berufshaftpflicht haben, dürfte das Ganze genauso halb- oder ungeklärt sein, wie im Rahmen einer Privathaftpflicht.

Unsere Empfehlung daher:

Gehen Sie auf „Nr. sicher“ und schließen Sie eine Drohnen-Haftpflicht ab.

Diese gibt es für „wenig Geld“ und lässt Sie „auf der sicheren Seite fliegen“.

Wie teuer und über welchen Anbieter?

Schauen Sie hier: Hier zur Drohnenhaftpflicht klicken!

Haben Sie Fragen? Dann senden Sie uns eine E-Mail (info@leible.net) oder rufen Sie uns gerne unter 0781 31038 an; wir freuen uns!

Das Team vom Versicherungsmakler in Offenburg und rund um Offenburg  (auch Durbach, Zell -Weierbach, Rammersweier, Fessenbach, Neuried, Kehl, Lahr) mit Versicherungslösungen für Privatkunden und Gewerbetreibende.

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