Sturmschaden in der Hausratversicherung

Hier die Regulierung eines Sturmschadens, bei dem der Sonnenschirm des Kunden auf der Terrasse stand und durch einen Sturm zerstört wurde.

Die Hausratversicherung begleicht also nicht nur Sachen in der Wohnung, sondern auch Schäden durch z.B. Sturm auf Terrassen, Balkonen und Loggien; das wissen viele Verbraucher nicht.

Hier zu Schadenszahlung, immerhin etwas mehr als 1.000 €: Hier klicken: Hier klicken!

Haben Sie Interesse an einer Hausratabsicherung? Dann rufen Sie uns an (0781 31038) , oder berechnen Sie Ihre Hausratabsicherung direkt hier: Hier klicken!

Das Team vom Versicherungsmakler in  Offenburg und rund um Offenburg  (auch Durbach, Zell -Weierbach, Rammersweier, Fessenbach, Neuried, Kehl, Lahr) mit Versicherungslösungen für Privatkunden und Gewerbetreibende.

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