Inhaltsverzeichnis
- Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Die Leistungen der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung
- Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
- Garantierte Leistungen im Leistungsfall
- Arbeitsunfähigkeitsschutz (AU-Schutz)
- Flexibilität durch Nachversicherungsgarantien
- Sonstige Leistungen der Nürnberger
- Wiedereingliederungshilfe
- Rehabilitationshilfe
- Umorganisationshilfe
- Leistungen bei speziellen Beeinträchtigungen
- Besondere Regelungen bei Kammerberufen, Studierenden und Auszubildenden
- Fazit: Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger?
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Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die eigene Arbeitskraft ist das wichtigste finanzielle Kapital für die meisten Menschen. Doch was passiert, wenn eine Krankheit, ein Unfall oder andere gesundheitliche Einschränkungen plötzlich dazu führen, dass man den eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann? Genau hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung an: Sie bietet finanziellen Schutz, wenn die Arbeitskraft verloren geht, und sichert den Lebensstandard nachhaltig ab.
Das Risiko, im Laufe des Lebens berufsunfähig zu werden, ist höher, als viele denken. Statistiken zeigen, dass etwa jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird. Die Gründe sind vielfältig, wobei psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen, Beschwerden des Bewegungsapparates und schwere Krankheiten wie Krebs zu den häufigsten Ursachen zählen.
Ein Blick auf die gesetzliche Absicherung zeigt schnell, warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet nur eine Grundsicherung und reicht meist nicht aus, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung bei etwa 1.059 Euro monatlich. Für viele Menschen ist das ein erheblicher finanzieller Einschnitt, vor allem wenn vorher deutlich höhere Einkünfte erzielt wurden.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke und sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Sie zahlt die vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausüben können, und bietet zudem folgende Vorteile:
- Individueller Schutz: Die Versicherung berücksichtigt Ihren konkreten Beruf und die damit verbundenen Anforderungen.
- Flexibilität: Der Schutz kann an Ihre persönlichen und finanziellen Bedürfnisse angepasst werden.
- Sicherheit: Sie sichert nicht nur die laufenden Lebenshaltungskosten ab, sondern auch langfristige Verpflichtungen wie Kredite oder Sparziele.
Gerade vor dem Hintergrund der begrenzten staatlichen Leistungen und des hohen Berufsunfähigkeitsrisikos ist eine private Absicherung unerlässlich. Sie sorgt nicht nur für finanzielle Stabilität, sondern gibt Ihnen auch die Gewissheit, in schwierigen Zeiten finanziell versorgt zu sein.
Die Leistungen der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf so auszuüben, wie es vor Eintritt der Einschränkungen möglich war. Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen in diesem Fall finanzielle Sicherheit, um Ihren Lebensstandard zu erhalten. Doch was bedeutet Berufsunfähigkeit genau?
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
- Gesundheitliche Beeinträchtigung:
Sie müssen aufgrund einer Krankheit, einer Verletzung oder eines Kräfteverfalls so stark eingeschränkt sein, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben können. Diese Einschränkung:- Muss bereits mindestens sechs Monate ununterbrochen bestehen oder
- Voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.
- Ihr zuletzt ausgeübter Beruf ist entscheidend:
Bei der Beurteilung wird immer Ihr letzter Beruf vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung herangezogen. Dabei wird geprüft, wie dieser Beruf ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgestaltet war. - Keine abstrakte Verweisung:
Die Nürnberger verzichtet auf eine abstrakte Verweisung. Das bedeutet, dass Sie nicht auf irgendeinen anderen Beruf verwiesen werden, den Sie theoretisch ausüben könnten. Entscheidend ist, ob Sie Ihren konkreten Beruf weiterhin ausüben können. - Berücksichtigung einer alternativen Tätigkeit:
Wenn Sie eine andere Tätigkeit aufnehmen, wird geprüft, ob diese:- Ihrer Ausbildung und Ihren Fähigkeiten entspricht,
- Ihrer bisherigen Lebensstellung gerecht wird,
- und in Bezug auf Einkommen und soziale Anerkennung keine spürbare Verschlechterung darstellt. Eine Einkommensminderung von 20 % oder mehr wird in der Regel als unzumutbar angesehen.
Besondere Regelungen für Berufsgruppen und Lebenssituationen
- Selbstständige und Umorganisation:
Für Selbstständige oder Gesellschafter besteht keine Berufsunfähigkeit, wenn durch eine zumutbare Umorganisation der Betrieb weitergeführt werden kann. Diese Umorganisation muss wirtschaftlich sinnvoll und praktisch umsetzbar sein. In bestimmten Fällen, wie bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern oder bei akademischen Berufen mit überwiegend organisatorischen Tätigkeiten, verzichtet die Nürnberger auf die Prüfung der Zumutbarkeit. - Schüler, Studenten und Auszubildende:
- Schüler: Hier gilt der Schulalltag als Beruf. Unterricht, Hausaufgaben und der Schulweg werden bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit berücksichtigt.
- Studenten und Auszubildende: In der zweiten Hälfte der Ausbildung oder des Studiums wird die Lebensstellung berücksichtigt, die mit dem erfolgreichen Abschluss normalerweise erreicht wird.
- Kammerberufe:
Bei Berufen wie Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten erfolgt eine Verweisung nur auf Tätigkeiten innerhalb des jeweiligen Berufsfeldes. Zum Beispiel kann ein Rechtsanwalt nur auf eine andere juristische Tätigkeit verwiesen werden. - Hausfrauen und Hausmänner:
Hier wird geprüft, ob die zuletzt im Haushalt ausgeübten Tätigkeiten weiterhin möglich sind. Eine spätere Aufnahme eines Berufs kann jedoch den Beurteilungsrahmen ändern.
Was zählt zu prägenden beruflichen Tätigkeiten?
Bei der Beurteilung Ihrer Berufsunfähigkeit wird besonders darauf geachtet, welche Tätigkeiten den Kern Ihres Berufs ausmachen. Diese prägenden Tätigkeiten sind unverzichtbar für Ihre Arbeit. Wenn Sie diese Tätigkeiten aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben können, wird dies als Berufsunfähigkeit anerkannt.
Fair und individuell angepasst
Mit ihrer klaren Definition und dem Verzicht auf abstrakte Verweisung stellt die Nürnberger sicher, dass Ihre persönliche berufliche Situation berücksichtigt wird. Ob Sie selbstständig, angestellt oder in Ausbildung sind – die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen einen Schutz, der flexibel auf Ihre Lebensumstände eingeht und Sie im Ernstfall finanziell absichert.
Garantierte Leistungen im Leistungsfall:
- Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente:
Sie erhalten die vereinbarte monatliche Rente, solange Ihre Berufsunfähigkeit besteht, maximal bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.- Falls Sie eine Rentensteigerung vereinbart haben, erhöht sich Ihre Rente jedes Jahr während des Versicherungsfalls um einen festen Prozentsatz.
- Sollte dieselbe Ursache innerhalb von 24 Monaten erneut zu einem Versicherungsfall führen, beginnt die Rente wieder mit dem zuletzt erreichten Rentenbetrag.
- Beitragsbefreiung:
Während der Zeit der Berufsunfähigkeit brauchen Sie keine Beiträge für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung oder eingeschlossene Zusatzversicherungen zu zahlen.
Wichtig zu wissen:
- Die Leistungen bei Berufsunfähigkeit beginnen ab einem Grad von 50 %. Für Pflegebedürftigkeit gelten andere, erleichterte Bedingungen, sodass Sie hier auch unterhalb dieser Grenze Unterstützung erhalten.
Wann beginnen die Leistungen?
Ihr Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente und die Beitragsbefreiung beginnt:
- Ab dem Monat, in dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
- Wenn eine Wartezeit (Karenzzeit) vereinbart wurde, beginnen die Leistungen nach Ablauf dieser Wartezeit, sofern Ihre Berufsunfähigkeit ununterbrochen bestanden hat.
Wann enden die Leistungen?
Die Leistungen enden:
- Wenn Sie wieder vollständig berufsfähig sind.
- Mit Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit.
- Wenn die versicherte Person verstirbt.
Arbeitsunfähigkeitsschutz (AU-Schutz):
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen mit dem Arbeitsunfähigkeitsschutz (AU-Schutz) eine wertvolle Zusatzleistung, die Sie finanziell absichert, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung oder Verletzung für längere Zeit nicht ausüben können.
Wann greift der AU-Schutz?
Der AU-Schutz tritt in Kraft, wenn Sie:
- mindestens drei Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sind und ein Facharzt bestätigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich weitere drei Monate andauern wird, oder
- mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig waren.
Damit sind auch längere Krankheitsphasen abgesichert, bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss.
Welche Leistungen erhalten Sie?
- Zahlung einer Arbeitsunfähigkeitsrente:
Sie erhalten eine monatliche Rente in Höhe Ihrer vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.- Die Leistung wird für maximal 24 Monate ausgezahlt.
- Haben Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart, erhöht sich Ihre Rente während des Leistungszeitraums jährlich.
- Beitragsbefreiung:
Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sind Sie von der Beitragszahlung für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und eventuelle Zusatzversicherungen befreit.
Rückwirkende Leistungen und Karenzzeit
- Die Rente und Beitragsbefreiung können rückwirkend ab dem ersten Versicherungsmonat nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit gewährt werden, sobald alle notwendigen Bescheinigungen vorliegen.
- Wenn eine Karenzzeit vereinbart wurde, beginnt die Leistung nach deren Ablauf, vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit bestand durchgehend während der Karenzzeit.
Wann endet der Anspruch auf Leistungen?
Die Leistungen enden, wenn:
- Sie wieder arbeitsfähig sind,
- die maximale Leistungsdauer von 24 Monaten erreicht ist,
- Ihre Versicherungsdauer abläuft, oder
- ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen entsteht.
Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen für Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist ausgeschlossen.
Ihre Vorteile mit dem AU-Schutz:
Der AU-Schutz schließt eine wichtige Lücke in Ihrer Absicherung. Sie profitieren von finanzieller Unterstützung schon während längerer Krankheitsphasen, ohne dass direkt eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss. Dies gibt Ihnen die notwendige Sicherheit und Zeit, sich auf Ihre Genesung zu konzentrieren.
Flexibilität durch Nachversicherungsgarantien
Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen flexibel anzupassen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dies gewährleistet, dass Ihre Absicherung stets auf Ihre Lebenssituation abgestimmt bleibt.
Welche Ereignisse berechtigen zu einer Erhöhung?
Sie können Ihren Versicherungsschutz um bis zu 50 % der zuletzt geltenden Berufsunfähigkeitsrente erhöhen (maximal auf 3.000 € Monatsrente bzw. 36.000 € Jahresrente), wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- Private Lebensveränderungen:
- Eintritt der Volljährigkeit.
- Heirat oder Ehescheidung.
- Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners.
- Geburt oder Adoption eines Kindes.
- Beendigung der Elternzeit.
- Karriereschritte und berufliche Weiterentwicklung:
- Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit (z. B. Gründung oder Übernahme einer Kanzlei, Praxis oder eines Unternehmens).
- Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer akademischen Weiterbildung (z. B. Facharzt, Bachelor, Master).
- Gehaltssteigerung aus nichtselbstständiger Tätigkeit:
- um mindestens 250 € monatlich oder
- um mindestens 10 %.
- Nachhaltige Gewinnsteigerung von mindestens 30 % bei Selbstständigen (Vergleich des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre mit den drei vorherigen Jahren).
- Erhalt der Prokura.
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Finanzielle Verpflichtungen:
- Immobilienfinanzierung oder gewerbliche Finanzierung ab 25.000 €.
- Wegfall von Schutzmechanismen:
- Gesetzliche Änderungen, die den Invaliditätsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung aufheben.
- Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer betrieblichen Altersversorgung.
Berufseinsteigergarantie – Einmalige Erhöhung nach Berufseinstieg
Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums und Aufnahme der beruflichen Tätigkeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Berufsunfähigkeitsrente einmalig um bis zu 100 % zu erhöhen. Dabei gilt:
- Maximal 3.000 € Monatsrente (36.000 € Jahresrente).
- Alternativ kann auch eine planmäßige jährliche Erhöhung nach dem Tarif „Nürnberger Plus“ vereinbart werden.
Karrieregarantie – Absicherung bei Gehalts- oder Gewinnsteigerung
Die Karrieregarantie der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Absicherung bei Gehalts- oder Gewinnsteigerungen flexibel zu erhöhen – ganz ohne erneute Risikoprüfung. Dabei gelten je nach Beschäftigungsverhältnis unterschiedliche Voraussetzungen:
Für Arbeitnehmer
- Bedingungen:
- Die versicherte Person muss sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden.
- Das regelmäßige Bruttomonatsgehalt muss sich vertraglich um mindestens 5 % im Vergleich zum Vormonat erhöhen.
- Erhöhungsumfang:
- Die Erhöhung erfolgt im Verhältnis zur Gehaltssteigerung, maximal jedoch bis zu einer Gesamtabsicherung von 6.000 € pro Monat (72.000 € pro Jahr).
- Fristen:
- Der Erhöhungsantrag und alle erforderlichen Nachweise (z. B. Gehaltsnachweise) müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Gehaltserhöhung in Textform (z. B. per E-Mail oder Papierform) bei der Nürnberger eingereicht werden.
Für Selbstständige
- Bedingungen:
- Die berufliche Tätigkeit muss seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen und ausschließlich selbstständig ausgeübt werden.
- Der Gewinn vor Steuern muss nachhaltig um mindestens 30 % gestiegen sein (Vergleich des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre mit den drei Jahren davor).
- Erhöhungsumfang:
- Eine Erhöhung um maximal 30 % der zuletzt geltenden Berufsunfähigkeitsrente ist möglich.
- Nach der Erhöhung darf die Gesamtrente ebenfalls nicht mehr als 6.000 € pro Monat (72.000 € pro Jahr) betragen.
- Fristen:
- Der Erhöhungsantrag und die entsprechenden Nachweise (z. B. Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) müssen innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung des endgültigen Jahresabschlusses eingereicht werden.
- Einschränkung:
- Die Erhöhung kann frühestens 6 Jahre nach Versicherungsbeginn und anschließend nur alle drei Jahre beantragt werden.
Gemeinsame Regelungen
- Gehalts- und Gewinnsteigerungen, die bereits zur Begründung einer ereignisabhängigen Nachversicherung herangezogen wurden, können nicht erneut für die Karrieregarantie genutzt werden.
- Die maximale Berufsunfähigkeitsrente nach Inanspruchnahme der Karrieregarantie darf 6.000 € pro Monat (72.000 € pro Jahr) nicht übersteigen.
Die Karrieregarantie bietet Ihnen eine flexible Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz an Ihre berufliche Weiterentwicklung anzupassen. Ob Sie angestellt oder selbstständig sind – bei Gehalts- oder Gewinnsteigerungen bleibt Ihre Absicherung mit der Nürnberger stets auf dem neuesten Stand.
Generelle wichtige Voraussetzungen und Fristen
- Die Nachversicherung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Ereignisses schriftlich beantragt werden.
- Für die Karrieregarantie beträgt die Frist 6 Monate.
- Nachweise, wie Gehaltsabrechnungen, Bescheinigungen oder finanzielle Dokumente, sind erforderlich.
Die Nachversicherung ganz ohne Ereignis:
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Absicherung auch ohne konkreten Anlass innerhalb eines bestimmten Zeitraums flexibel anzupassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Voraussetzungen und Regelungen
- Zeitraum für die Nachversicherung:
Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Versicherungsbeginn und vor Vollendung des 40. Lebensjahres der versicherten Person können Sie einmalig die Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen. - Maximale Erhöhung:
Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente kann um bis zu 50 % der zuletzt geltenden Monatsrente erhöht werden, jedoch maximal bis zu einer Gesamtrente von 3.000 € pro Monat (36.000 € pro Jahr). - Bedingungen für den Vertrag:
Dieses Nachversicherungsrecht besteht nur, wenn der Vertrag mit vollständiger Risikoprüfung abgeschlossen wurde oder ein entsprechender Vorvertrag mit Risikoprüfung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. - Erhöhungsprozess:
- Die Erweiterung muss mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Wirksamkeitstermin beantragt werden.
- Alle Anträge und Nachweise müssen in Textform (z. B. per E-Mail oder Papierform) eingereicht werden.
Weitere Voraussetzungen
Die ereignisunabhängige Nachversicherung ist an bestimmte Bedingungen gebunden, um die finanzielle Angemessenheit und den Gesundheitszustand der versicherten Person sicherzustellen:
- Die versicherte Person darf nicht berufsunfähig, erwerbsgemindert oder arbeitsunfähig sein und darf keinen entsprechenden Leistungsantrag gestellt haben.
- Innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung darf keine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 2 Wochen am Stück bestanden haben.
- Die gesamte Berufsunfähigkeitsrente aus allen bestehenden Versicherungen darf nach der Erhöhung nicht mehr als 70 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 3 Jahre betragen.
Vorteile für Sie als Kunden:
Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie bietet Ihnen maximale Flexibilität, um Ihren Versicherungsschutz auch ohne ein bestimmtes Lebensereignis an veränderte Lebenssituationen oder Einkommenssteigerungen anzupassen. Dabei profitieren Sie von:
- Keiner erneuten Gesundheitsprüfung: Ihre Absicherung kann erweitert werden, ohne dass Ihr Gesundheitszustand erneut überprüft wird.
- Planbare Kosten: Die Beiträge für die Erhöhung basieren auf den Bedingungen des ursprünglichen Tarifs.
- Langfristige Sicherheit: Die Nachversicherungsgarantie stellt sicher, dass Ihr Schutz auch bei Einkommenswachstum immer ausreichend bleibt.
Mit der ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie der Nürnberger sind Sie bestens gerüstet, um Ihren Versicherungsschutz flexibel und bedarfsgerecht anzupassen.
Sonstige Leistungen der Nürnberger Lebensversicherung
Wiedereingliederungshilfe:
Wiedereingliederungshilfe: Unterstützung beim beruflichen Neustart
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine Wiedereingliederungshilfe, um Ihnen nach einer erfolgreich abgeschlossenen Umschulungsmaßnahme den beruflichen Neustart zu erleichtern.
Wann wird die Wiedereingliederungshilfe gezahlt?
Die Wiedereingliederungshilfe wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Erfolgreiche Umschulung: Die versicherte Person hat eine Umschulungsmaßnahme durch das Arbeitsamt oder einen anderen Träger abgeschlossen und übt eine neue Tätigkeit aus, die ihren Fähigkeiten entspricht und der Lebensstellung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gerecht wird.
- Restlaufzeit des Vertrags: Zum Zeitpunkt der Einstellung der Berufsunfähigkeitsrente muss die verbleibende Versicherungsdauer mindestens 12 Monate betragen.
Leistungsumfang
- Die Wiedereingliederungshilfe wird als einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 6 Monatsrenten geleistet.
- Der Höchstbetrag liegt bei 15.000 €, unabhängig davon, wie viele Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der Nürnberger abgeschlossen wurden.
- Die Grundlage für die Berechnung ist die zuletzt gezahlte Berufsunfähigkeitsrente vor der Einstellung der Leistung.
Besonderheiten
- Sollte innerhalb von 6 Monaten nach Zahlung der Wiedereingliederungshilfe erneut Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder eine spezielle Beeinträchtigung auftreten, wird die geleistete Wiedereingliederungshilfe auf die neuen Rentenansprüche angerechnet. Dies gilt, wenn die erneute Leistungspflicht auf derselben medizinischen Ursache basiert.
Rehabilitationshilfe: Finanzielle Unterstützung bei Wiedereingliederung
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt Sie finanziell, wenn Sie Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Berufsfähigkeit in Anspruch nehmen. Damit fördert die Versicherung aktiv Ihre Rehabilitation und den Weg zurück in den Beruf.
Wann wird die Rehabilitationshilfe gezahlt?
- Die versicherte Person muss während der Versicherungsdauer berufsunfähig oder berufsunfähig infolge Pflegebedürftigkeit geworden sein.
- Sie hat freiwillig Rehabilitationsmaßnahmen auf eigene Kosten in Anspruch genommen.
- Die Maßnahme muss geeignet sein, die Berufsfähigkeit schneller wiederherzustellen.
Leistungsumfang
- Die Rehabilitationshilfe beträgt bis zu 1.000 €.
- Sie kann einmalig oder mehrfach beantragt werden, solange die Gesamthöhe von 1.000 € nicht überschritten wird.
- Die Wahl des Rehabilitationsdienstleisters ist frei, sodass Sie flexibel auf dem Markt verfügbare Angebote nutzen können.
Besonderheiten
- Es spielt keine Rolle, ob die Rehabilitationsmaßnahme den gewünschten Erfolg erzielt – die Leistung wird unabhängig davon gewährt.
- Bei Bedarf können Sie die Eignung der geplanten Maßnahme bereits im Vorfeld von der Nürnberger prüfen lassen.
Rehabilitationshilfe: Unterstützung auf dem Weg zurück in den Beruf
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine Rehabilitationshilfe für Versicherte, die nach einer Berufsunfähigkeit aktiv an ihrer Genesung arbeiten. Diese finanzielle Unterstützung kann dabei helfen, schneller in das Berufsleben zurückzukehren.
Wann wird die Rehabilitationshilfe gezahlt?
- Die versicherte Person muss während der Vertragslaufzeit berufsunfähig oder berufsunfähig infolge Pflegebedürftigkeit geworden sein.
- Sie hat freiwillig eine oder mehrere Rehabilitationsmaßnahmen auf eigene Kosten in Anspruch genommen.
- Die Maßnahme muss geeignet sein, die Berufsfähigkeit schneller wiederherzustellen.
Leistungsumfang
- Die Nürnberger erstattet bis zu 1.000 € für geeignete Rehabilitationsmaßnahmen.
- Die Maßnahme kann einmalig oder mehrfach gefördert werden, solange die Gesamtleistung von 1.000 € nicht überschritten wird.
- Versicherte haben die freie Wahl, welchen Rehabilitationsdienstleister sie nutzen möchten.
Besonderheiten
- Die Leistung wird unabhängig davon gewährt, ob die Maßnahme tatsächlich den gewünschten Erfolg erzielt.
- Versicherte können sich bereits im Vorfeld an die Nürnberger wenden, um prüfen zu lassen, ob die Maßnahme als rehabilitationsfördernd anerkannt wird.
Umorganisationshilfe: Finanzielle Unterstützung für Selbstständige
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine Umorganisationshilfe für Selbstständige und Unternehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihre betriebliche Tätigkeit anpassen müssen, um weiterhin berufstätig bleiben zu können.
Wann wird die Umorganisationshilfe gezahlt?
- Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, weil eine zumutbare Umorganisation des Betriebs möglich ist.
- Die versicherte Person passt ihre Tätigkeit entsprechend an, um trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterarbeiten zu können.
- Die verbleibende Versicherungsdauer muss zum Zeitpunkt der Umorganisation noch mindestens 12 Monate betragen.
Leistungsumfang
- Die Nürnberger zahlt eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 6 Monatsrenten, maximal jedoch 15.000 €.
- Die Auszahlung erfolgt für alle bei der Nürnberger abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen der versicherten Person.
Besonderheiten
- Falls innerhalb eines Jahres nach Zahlung der Umorganisationshilfe doch eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit eintritt, wird die bereits gezahlte Umorganisationshilfe mit den neuen Rentenansprüchen verrechnet.
Vorschussregelung bei Krebserkrankung – Vorschusszahlung für schnelle finanzielle Unterstützung
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet bei einer Krebserkrankung eine besondere Leistung: nicht rückforderbare Vorschüsse auf die Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung – noch bevor die Prüfung zur Berufsunfähigkeit abgeschlossen ist.
Wann greift die Vorschusszahlung?
- Die versicherte Person wird während der Vertragslaufzeit an Krebs (gemäß Versicherungsbedingungen) diagnostiziert.
- Ein Leistungsantrag wird innerhalb von sechs Monaten nach der Erstdiagnose gestellt.
- Der Vertrag besteht seit mindestens sechs Monaten und eine eventuelle Karenzzeit ist abgelaufen.
Welche Leistungen werden erbracht?
- Sofortige Auszahlung der vollen Berufsunfähigkeitsrente.
- Befreiung von der Beitragszahlung zur Versicherung.
- Die Vorschüsse werden ab dem nächsten Monatsersten nach Diagnosestellung gezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bis zum Abschluss der Berufsunfähigkeitsprüfung, maximal jedoch für 15 Monate.
Was passiert nach der Berufsunfähigkeitsprüfung?
- Wird Berufsunfähigkeit anerkannt, erfolgt die reguläre Rentenzahlung, die bereits gezahlten Vorschüsse werden verrechnet.
- Wird keine Berufsunfähigkeit festgestellt, müssen die Vorschüsse nicht zurückgezahlt werden.
Wichtige Hinweise
- Falls sich der Gesundheitszustand verbessert, werden die Vorschüsse dennoch bis zum Ablauf der maximal 15 Monate weitergezahlt.
- Die Erhebungen zur Berufsunfähigkeit laufen unabhängig von der Vorschusszahlung weiter.
- Sollte die versicherte Person versterben oder die Versicherungsdauer enden, wird die Vorschusszahlung eingestellt.
- Diese Vorschusszahlung kann während der Vertragslaufzeit mehrmals in Anspruch genommen werden.
Fazit: Finanzielle Soforthilfe ohne Rückzahlungspflicht!
Leistungen bei speziellen Beeinträchtigungen – Schutz auch ohne vollständige Berufsunfähigkeit
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine besondere Leistung für spezielle Beeinträchtigungen, selbst wenn keine vollständige Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Wann greift diese Leistung?
- Die versicherte Person ist weder berufsunfähig noch pflegebedürftig, erleidet jedoch eine spezielle gesundheitliche Beeinträchtigung (Definition gemäß § 2 Abs. 14 der Bedingungen).
- Die Einschränkung ist so gravierend, dass eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit vorliegt.
Welche Leistungen werden gezahlt?
- Die Nürnberger zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente, maximal für 24 Monate.
- Falls eine garantierte Rentensteigerung vereinbart wurde, erhöht sich die monatliche Rente während der Leistungsdauer.
- Nach Ablauf der 24 Monate wird die Rente wieder auf den ursprünglichen Wert zurückgesetzt.
Zusätzliche Vorteile
- Während der Leistungsdauer entfällt die Beitragspflicht, sodass die Versicherung kostenfrei fortgeführt wird.
- Die Leistung gilt für die gesamte Versicherungsdauer, endet aber spätestens nach 24 Monaten.
Fazit: Wichtige Absicherung bei schwerwiegenden, aber nicht vollständigen Einschränkungen
Besondere Regelungen bei Kammerberufen, sowie Studierende/Auszubildende
Spezielle Regelung für Kammerberufe – Schutz für hochqualifizierte Fachkräfte
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt die besonderen Anforderungen und Karrierewege von Kammerberufen wie Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Was bedeutet das für Betroffene?
- Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit wird die konkrete Verweisung nur auf Tätigkeiten innerhalb des eigenen Berufsbildes angewendet.
- Das bedeutet: Ein Rechtsanwalt kann nicht auf eine andere Tätigkeit außerhalb der Rechtsbranche verwiesen werden, ein Tierarzt nicht auf eine Beschäftigung in einem anderen medizinischen Bereich.
Diese Regelung sorgt dafür, dass hochqualifizierte Fachkräfte bei Berufsunfähigkeit nicht auf fachfremde oder geringer qualifizierte Tätigkeiten verwiesen werden können, die nicht ihrer bisherigen Karriere und Lebensstellung entsprechen. Damit bietet die Nürnberger einen wichtigen Schutz für spezialisierte Berufe mit strengen Zugangsvoraussetzungen.
Besonderer Schutz für Studenten und Auszubildende
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet auch Studenten und Auszubildenden eine faire und zukunftsorientierte Absicherung.
Wie wird Berufsunfähigkeit bei Studenten und Azubis bewertet?
- Als maßgeblicher Beruf gilt die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Student oder Auszubildender – also das Studium oder die Ausbildung in ihrer bisherigen Form.
- Besonderer Vorteil für Studierende in der zweiten Hälfte ihres Studiums:
- Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit wird die angestrebte Lebensstellung nach Abschluss des Studiums berücksichtigt.
- Das bedeutet: Ein Medizinstudent, der in den letzten Semestern seines Studiums berufsunfähig wird, wird nicht nur nach seinem aktuellen Status als Student beurteilt, sondern auch nach der später erwartbaren Stellung als Arzt.
- Gleiches gilt für Auszubildende:
- Wer sich in der zweiten Hälfte der Ausbildung befindet, wird nicht nur anhand des aktuellen Azubi-Status bewertet, sondern es wird die Lebensstellung berücksichtigt, die mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erreicht wird.
Diese Regelung sorgt für eine gerechte Leistungsprüfung, indem nicht nur der aktuelle Ausbildungsstatus, sondern auch die zukünftigen Karriereperspektiven in die Bewertung einfließen.
Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger bietet einen umfassenden Schutz und überzeugt mit zahlreichen kundenfreundlichen Regelungen. Besonders hervorzuheben sind die flexiblen Nachversicherungsgarantien, die spezielle Absicherung für bestimmte Berufsgruppen, die zusätzlichen Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder speziellen Beeinträchtigungen sowie die attraktiven Leistungserweiterungen.
Starke Absicherung für jede Lebenslage
Egal ob Angestellter, Selbstständiger, Beamter, Student oder Auszubildender – die Nürnberger bietet individuelle Lösungen für jede Berufsgruppe. Besonders Akademiker, Mediziner, Juristen und andere Kammerberufe profitieren von einer speziellen Verweisungsregelung, die sie nur auf eine alternative Tätigkeit innerhalb ihres jeweiligen Berufsfeldes verweist.
Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung
Die Nürnberger bietet eine der umfangreichsten Nachversicherungsgarantien auf dem Markt. So können Kunden ihre Versicherung bei wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltssteigerung oder Karrieresprung ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen. Eine ereignisunabhängige Nachversicherung ist innerhalb der ersten fünf Jahre ebenfalls möglich – ein echter Vorteil für junge Versicherte.
Attraktive Zusatzleistungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger überzeugt mit zahlreichen Zusatzleistungen:
- Arbeitsunfähigkeitsschutz: Bis zu 24 Monate Leistung auch ohne vollständige Berufsunfähigkeit
- Rehabilitationshilfe: Unterstützung bei medizinischen Maßnahmen zur Wiedereingliederung
- Wiedereingliederungshilfe: Finanzielle Unterstützung nach erfolgreicher Umschulung
- Spezielle Beeinträchtigungen: Vereinfachte Anerkennung bei bestimmten Erkrankungen mit bis zu 24 Monaten Leistung
- Krebsklausel: Vorschusszahlung bei Krebsdiagnose für schnelle finanzielle Absicherung
Hohe Flexibilität bei Vertragsgestaltung
Kunden profitieren von einer hohen Vertragsflexibilität, darunter:
- Dynamische Anpassungen der Rente
- Option auf Verlängerung der Versicherung bei Anhebung des Renteneintrittsalters
- Möglichkeit zur Umorganisation für Selbstständige mit finanzieller Unterstützung
- Optionale Leistungsdynamik im Leistungsfall, sodass die Rente während der Berufsunfähigkeit ansteigt
Fazit: Rundum-Schutz mit starker Leistung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger überzeugt durch leistungsstarke und kundenfreundliche Bedingungen. Sie bietet Sicherheit in allen Lebensphasen, egal ob zu Beginn der Karriere, während der Familiengründung oder im Falle einer späteren gesundheitlichen Einschränkung. Durch die zahlreichen Zusatzoptionen und Nachversicherungsmöglichkeiten bleibt der Schutz flexibel und passt sich den persönlichen Bedürfnissen an.
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